Erstattung von Leistungen

Der Privatklient:

Meine Behandlungskosten, falls ausreichend versichert, können über  Privatkassen  erstattet werden.
Bei begründeten Hausbesuchen finden Ziffern des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und Analog-Ziffern des Hufelandverzeichnis oder ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) Anwendung.

 

Der Kassenklient:

 Leistungen von Heilpraktiker werden von gesetzlichen Kassen nicht anerkannt.

Wenden Sie sich trotzdem mit meiner Abrechnung an ihre Krankenkasse, Abgeordneten, zuständiges Sozialamt, Caritas, Seelsorger oder Bistum um Erstattung.

Da die Zahlungsmoral in den letzten Jahren erheblich nachgelassen hat, wird der zu zahlende Betrag  v o r  Beginn der Behandlung beglichen.

Siehe vergleichsweise den Entrichtungsmodus von Leistungen öffentlicher Einrichtungen.

Als Freiberufler sind meine Behandlungen gemäß § 19-1 UST von der Umsatzsteuer befreit.

Siehe Hindernisgründe für eine Behandlung oder Ausbildung in meinen AGB unter www.reikipur.de 

Da ich meine Fähigkeiten weitergebe, biete ich diesbezüglich Seminare an.

Siehe Ausbildungsrichtlinien in www.reikipur.de

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