Für die Inanspuchnahme einer 10%-igen Seminarermäßigung gilt die Überweisung des Betrages 3 (drei) Monate vor dem Seminartermin
Die Bereitstellung einer Ersatzfrau/mann ist nicht möglich.
Im Falle der Nichtteilnahme besteht grundsätzlich kein Rückzahlungsanspruch.
Eine außerordentliche Abmeldung aus zwingenden Gründen, wie z.B. Krankheit, Arbeitsplatzverlust o.ä., ist jedoch drei (3) Werktage vor Seminarbeginn möglich
Die Abmeldung bedarf jedoch der Schriftform. Es werden dann 10 % der geleisteten Anzahlung für Organisation einbehalten und 90 % rückerstattet
Sollte das Seminar meinerseits nicht stattfinden, wird der hierauf entrichtetet Betrag sofort erstattet.